ISIN: DE0007292005 / WKN: 729200
- Im Spruchverfahren zwischen ehemaligen Aktionären der Süd-Chemie AG und der Clariant AG als Antragsgegnerin anlässlich des am 22. November 2011 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre fand am 8. Dezember 2016 vor dem Landgericht München I unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Dr. Helmut Krenek die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vom 29. November 2012 statt.
- Gegenstand der Verhandlung war die Anhörung des vom Gericht bestellten Sachverständigen Andreas Creutzmann, der am 14. Dezember 2015 sein Gutachten zum Unternehmenswert der Süd-Chemie AG vorgelegt hatte. Darin gelangte der Sachverständige zu dem Schluss, dass die von der Antragsgegnerin festgesetzte Barabfindung angemessen war.
- Antragsteller und Gericht teilten diese Auffassung nicht uneingeschränkt. Insbesondere den Kapitalisierungszinssatz halten Antragsteller und Gericht für überhöht. Das Gericht forderte daher den Sachverständigen auf, Sensitivitätsrechnungen zu erstellen, wobei insbesondere Anpassungen im Basiszinssatz und im Risikozuschlag vorgegeben wurden.
- Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde für den 28. April 2017 anberaumt.