ISIN DE 0007659302 / WKN : 765930
ISIN DE 0007659336 / WKN : 765933 Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger nach § 14 SpruchG am 19.03.2015:
OLG München 31 Wx 352/14, LG München 5 HK O 8993/09
Zum Spruchverfahren anlässlich des Widerrufs der Zulassung zum regulierten Markt im Jahre 2009 machen der Vorstand der SUMIDA AG (vormals VOGT electronic AG), Erlau, und die Geschäftsführer der SUMIDA Europe GmbH (vormals SUMIDA VOGT GmbH) hiermit den aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 28. Januar 2015 (Az. 31 Wx 352/14) nun rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts München I vom 27. Juni 2014 (Az. 5 HK O 8993/09) wie folgt bekannt:
„In dem Spruchverfahren
erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek nach mündlicher Verhandlung vom 24.6.2010 und 5.12.2013 am 27.6.2014 folgenden
Beschluss:
I.
Die Anträge auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung für das Erwerbsangebot werden zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Gerichtskosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1) bis 16) sowie 18) bis 57).
III.
Der Geschäftswert sowie der Wert für die von den Antragsgegnerinnen gesamtschuldnerisch an den Gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre zu leistende Vergütung werden auf € 200.000,– festgesetzt.“