ISIN: DE0007236309 / WKN: 723630 und LG München I – Az.: 5 HK O 17823/15
Aus der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 25.07.2017:
In dem Spruchverfahren
[67 Antragsteller]
gegen SWARCO AG, vertreten durch den Vorstand, Blattenwaldweg 8, 6112 Wattens, Österreich
wegen Barabfindung
hat das Landgericht München I – 5. Kammer für Handelssachen – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek am 20.07.2017 gem. § 11 Abs. 4 SpruchG festgestellt, dass die Beteiligten den gerichtlichen Vergleichsvorschlag vom 08.06.2017 angenommen und daher folgenden Vergleich abgeschlossen haben:
Vergleich:
I.
1. Die gezahlte Barabfindung von € 6,66 je Stückaktie wird auf € 7,50 je Aktie erhöht. Der Erhöhungsbetrag von € 0,84 ist seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 23.7.2015, mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
2. Die sich aus Ziffer I. 1. ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind unverzüglich und unaufgefordert durch die Antragsgegnerin zu erfüllen. Bereits geleistete Zahlungen sind anzurechnen.
3. Die Erfüllung aller sich aus den vorstehenden Regelungen ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen ist für die ehemaligen Aktionäre der SWARCO Traffic Holding AG kosten-, provisions- und spesenfrei.
(…)