ISIN: DE000A1RFM03
Aus der Ad-hoc Mitteilung der Birketts LLP vom 11.09.2017:
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Auf entsprechenden Antrag der Birketts LLP, Ipswich, Suffolk, Vereinigtes Königreich (nachfolgend ‚Antragstellerin‘), erging durch die Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht am 02. Juni 2017 folgender
Bescheid:
Die Antragstellerin wird gemäß § 37 Abs. 1 Var. 2 und Var. 3 WpÜG im Hinblick auf die im Zusammenhang mit der Durchführung der zweiten Zeichnungstranche anlässlich des nun vollständigen Vollzugs der Kapitalerhöhung infolge des Beschlusses der Hauptversammlung der SYGNIS AG, Heidelberg, vom 20.06.2016 am 19.10.2016 erfolgte Kontrollerlangung i.S.d. §§ 35, 29 Abs. 2 WpÜG an der SYGNIS AG, Heidelberg, von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der SYG-NIS AG, Heidelberg, zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine
Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.
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