ISIN: DE000DCAG010 / WKN: DCAG01
Aus der Bekanntmachungt der Einladung vom 15.10.2013 zur außerordentlichen Hauptversammlung am 21.11.2013:
Einziger Tagesordnungspunkt: Squeeze-out
- Die Terex Industrial Holding AG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister Düsseldorf unter der Registernummer HRB 64410 hält insgesamt Stück 20.249.240 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien an der Gesellschaft. Das gesamte Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 21.172.993 und ist eingeteilt in Stück 21.172.993 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00. Die Terex Industrial Holding AG ist damit mit gerundet 95,64% am Grundkapital der Terex Material Handling & Port Solutions AG („Gesellschaft“) beteiligt und damit Hauptaktionärin gemäß § 327a AktG.
- Die Terex Industrial Holding AG hat mit Schreiben vom 24. Juli 2013 gemäß § 327a AktG von dem Vorstand der Gesellschaft verlangt, einen Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Terex Industrial Holding AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen und alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
- Mit Schreiben vom 30. September 2013 hat die Terex Industrial Holding AG dem Vorstand der Gesellschaft die Höhe der Barabfindung mitgeteilt und ihr Verlangen nach § 327a AktG wiederholt und konkretisiert.
- Die Barabfindung hat die Terex Industrial Holding AG auf EUR 60,48 je Stückaktie der Gesellschaft festgelegt.
Die Unterlagen nach § 327c Abs. 3 AktG können über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.