Aus der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 26.04.2016:
Tagesordnung 1.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der TGE Marine AG mit Sitz in Bonn (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, MES Germany Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 232,74 je auf den Namen lautende Stückaktie der TGE Marine AG mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Mildred-Scheel-Straße 1, 53175 Bonn, zugänglich.