Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 03.02.2023:
Die Hauptversammlung der Tin International AG mit dem Sitz in Leipzig vom 28. November 2022 hat auf Verlangen der Hauptaktionärin, der Deutsche Rohstoff AG mit dem Sitz in Mannheim, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 19. Januar 2023 in das Handelsregister der Tin International AG beim Amtsgericht Leipzig (HRB 32042) eingetragen. Damit sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Tin International AG auf die Deutsche Rohstoff AG übergegangen. Die Aktienurkunden der Minderheitsaktionäre verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Deutsche Rohstoff AG nur noch den Anspruch auf Barabfindung.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Deutsche Rohstoff AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von 5,60 EUR je Stückaktie der Tin International AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR. (…)