ISIN: DE0006345002 / WKN: 634 500
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.12.2020:
Die ordentliche Hauptversammlung der TIVOLI Grundstücks-Aktiengesellschaft, München, („TIVOLI“) vom 18. Juli 2019 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TIVOLI auf die Hauptaktionärin, die Portia Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt KG, München („Portia“), die mehr als 95 % des Grundkapitals der TIVOLI hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EURO 4.921,37 je auf den Namen lautender Stückaktie der TIVOLI („Ursprüngliche Barabfindung“) gemäß § 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 28. August 2019 in das Handelsregister der TIVOLI beim Amtsgericht München (HRB 41049) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der TIVOLI in das Eigentum der Portia übergegangen.
Einige ehemalige Aktionäre beantragten die gerichtliche Überprüfung der Höhe der Ursprünglichen Barabfindung im Rahmen eines sog. Spruchverfahrens. Das Spruchverfahren wurde durch gerichtlichen Vergleich vom 19. November 2020 beendet. Der Wortlaut des Vergleichs wurde im Bundesanzeiger vom 02. Dezember 2020 bekanntgemacht.
Die bereits gezahlte Ursprüngliche Barabfindung von EUR 4.921,37 je TIVOLI-Aktie wurde im Vergleich um einen Betrag von EUR 578,63 auf EUR 5.500,00 je TIVOLI-Aktie erhöht. Die erhöhte Barabfindung ist gemäß den Regelungen des Vergleichs unter Anrechnung der bereits geleisteten Zahlungen seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 18. Juli 2019 (erster Tag des Zinslaufs), mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß 247 BGB zu verzinsen. Der Vergleich gilt zugunsten aller ehemaligen Aktionäre der TIVOLI, deren Aktien im Rahmen des Squeeze-out auf die Portia übergingen, unabhängig davon, ob sie Partei des Spruchverfahrens waren oder nicht. (…)