ISIN DE000A0N4P43 / WKN A0N4P4
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 14.03.2013:
Bekanntmachung eines außergerichtlichen Vergleichs in dem Rechtsbeschwerdeverfahren wegen Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 39a ff. WpÜG bei der Tognum AG
- Durch Rücknahme der Rechtsbeschwerden vor dem Bundesgerichtshof wurde der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. November 2011 (Az. 3-05 O 53/11) bestätigt durch den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 21. Mai 2012 (Az. WpÜG 10/11), rechtskräftig und wirksam. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Tognum AG auf die Engine Holding GmbH übergegangen.
- Der Rücknahme der Rechtsbeschwerden lag ein am 7. März 2013 geschlossener Vergleich zwischen der Engine Holding GmbH und den Rechtsbeschwerdeführern zugrunde.
- Am 11. August 2011 beantragte die Beschwerdegegnerin gemäß § 39a WpÜG beim Landgericht Frankfurt am Main, die ihr noch nicht gehörenden, nennwertlosen und auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Tognum AG („Tognum-Aktie“) Zug um Zug gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 26,00 je Tognum-Aktie zu übertragen („Wertpapierübernahmerechtlicher Squeeze-out“).
- Mit Beschluss vom 15. November 2011 (Az. 3-05 O 53/11) gab das Landgericht Frankfurt am Main dem Antrag der Beschwerdegegnerin statt. Die gegen den Beschluss des Landgerichts gerichteten Beschwerden wies das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 21. Mai 2012 (Az. WpÜG 10/11) zurück. Die drei vorstehend als Beschwerdeführer zu 1, 2 und 3 Bezeichneten legten beim Bundesgerichtshof gegen diesen Beschluss des OLG Frankfurt am Main eine Rechtsbeschwerde ein. Das Verfahren wird beim Bundesgerichtshof unter dem Az. BGH II ZB 14/12 geführt.
- Die Antragsgegnerin als herrschendes Unternehmen hat mit der Tognum Aktiengesellschaft als abhängiger Gesellschaft am 25.09.2012 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der „Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag“) abgeschlossen. Der Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Tognum Aktiengesellschaft wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.11.2012 gefasst. Der Vertrag ist hiernach am 19.12.2012 in das Handelsregister der Tognum Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Ulm eingetragen worden.
- Den außenstehenden Aktionären der Tognum Aktiengesellschaft ist eine Barabfindung in Höhe von EUR 26,46 je Tognum-Aktie angeboten worden. Diejenigen außenstehenden Aktionäre, die von diesem Abfindungsangebot keinen Gebrauch machen wollen, haben Anspruch auf eine jährliche Ausgleichszahlung. Die Ausgleichszahlung beträgt EUR 1,85 brutto (EUR 1,61 netto) je Tognum-Aktie für jedes volle Geschäftsjahr.
- … Aus diesem Grunde vereinbaren die Parteien zur endgültigen Beilegung des Rechtsstreits unter Aufrechterhaltung ihrer unterschiedlichen Rechtspositionen das Folgende:
- Die Abfindung in Höhe von EUR 26,00 je Tognum-Aktie wird zugunsten der Beschwerdeführer sowie der übrigen von dem Antrag auf Wertpapierübernahmerechtlichen Squeeze-out betroffenen Minderheitsaktionäre um EUR 4,00 auf insgesamt EUR 30,00 je Tognum-Aktie erhöht.
- Diejenigen Aktionäre, die im Rahmen der Durchführung des Wertpapierübernahmerechtlichen Squeeze-out ihre Aktien übertragen, erhalten die ihnen nach dem vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zustehende Ausgleichszahlung von EUR 1,61 für das Geschäftsjahr 2012. Hierdurch wird die Abfindung gemäß vorstehend 1a) weiter auf EUR 31,61 erhöht.
- Die Regelungen in Ziffer 1 dieses Vergleichs wirken für alle Minderheitsaktionäre der Tognum AG. Zusätzlich wirken sie zugunsten der vormaligen Minderheitsaktionäre, die bereits das Abfindungsangebot nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angenommen haben. Der Vergleich stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten Dritter dar (§§ 328 ff. BGB).
- Zur Vermeidung von Zweifeln wird festgehalten, dass der Vergleich nicht für vormalige Aktionäre wirkt, die der Beschwerdeführerin ihre Tognum-Aktien entsprechend § 39c WpÜG angedient haben und mit denen sich die Beschwerdeführerin auf eine Übertragung dieser Tognum-Aktien gegen Zahlung von EUR 26,00 geeinigt hat.