ISIN DE000A0V9KH4 / WKN A0V9KH
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 02.08.2013:
- Die ordentliche Hauptversammlung vom 29. November 2012 der Tracom Holding AG i. L., München, hat gem. § 327 a AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Midas GmbH, Grünwald, die über 95 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Tracom Holding AG i. L. hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 29. Juli 2013 in das Handelsregister der Tracom Holding AG i. L. beim Amtsgericht München (HRB 113712) eingetragen. Damit sind kraft Gesetz alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Tracom Holding AG i. L. auf die Midas GmbH übergegangen.
- Die Aktienurkunden verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Barabfindung. Die Midas GmbH hat sich gem. § 327 b AktG verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der Tracom Holding AG i. L. eine Barabfindung von EUR 0,51 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Tracom Holding AG i. L. zu zahlen.