ISIN:DE000A0L1NQ8
Aus der Bekanntmachung vom 11.03.2020:
In Bezug auf die am 15.01.2020 erfolgte Veröffentlichung der Kontrollerlangung der VICUS GROUP AG, Leipzig, (die „Kontrollerwerberin“) an der Travel24.com AG, Leipzig, (die „Zielgesellschaft“) gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG und der daraus folgenden Pflicht der Kontrollerwerberin zur Abgabe eines Pflichtangebots an die Aktionäre der Zielgesellschaft ergeht folgender Bescheid:
1) Das Angebot wird gemäß § 39 WpÜG i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG untersagt.
2) Für die Untersagung ist von der Kontrollerwerberin eine Gebühr zu entrichten.
Ich weise darauf hin, dass die Untersagung eines Pflichtangebots nach § 39 WpÜG i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG nicht dazu führt, dass die grundsätzlich bestehende Verpflichtung, eine mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmende Angebotsunterlage einzureichen und ein Pflichtangebot abzugeben, erlischt.