ISIN: DE0007499303 / WKN: 749930
Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 29.08.2018:
TOP 7: Vorbereitung einer möglichen Verschmelzung der TRIPLAN AG auf eine deutsche Aktiengesellschaft mit Ausschluss der Minderheitsaktionäre
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der Vorstand wird nach § 83 Abs. 1 AktG angewiesen, eine mögliche Verschmelzung der TRIPLAN AG auf eine deutsche Aktiengesellschaft, welche mindestens 90% der Aktien der TRIPLAN AG hält, unter Ausschluss der Minderheitsaktionäre, im rechtlich zulässigen Rahmen vorzubereiten.