ISIN: DE0007499303 / WKN: 749930
Aus der Eintragung im Handelsregister der TRIPLAN AG vom 16.05.2019:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TTP AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 112362) verschmolzen.
Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.
Die Hauptversammlung vom 03.04.2019 hat beschlossen, die auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der übrigen Aktionäre der TRIPLAN Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz, §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen
Gewährung einer von der TTP AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 1,57 EUR je auf den Inhaber lautender Stückaktie der TRIPLAN Aktiengesellschaft auf die TTP AG zu übertragen.
Der Übertragungsbeschluss wird erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der TRIPLAN Aktiengesellschaft auf die TTP AG im Register der übernehmenden TTP AG, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 112362) wirksam.
Aus der Eintragung im Handelsregister der TTP AG vom 27.05.2019:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2019 mit der TRIPLAN Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Bad Soden am Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 5174) verschmolzen.