ISIN: DE0007494908 / WKN: 749490 bzw. LG München I 5 HK 2665/12 bzw. OLG München 31 Wx 517/13
Aus der Bekanntmachung der Triumph International Holding GmbH nach § 14 SpruchG im elektronischen Bundesanzeiger am 17.06.2014:
„Zum aktienrechtlichen Spruchverfahren nach § 327f Satz 2 AktG i.V.m. §§ 1 ff. SpruchG anlässlich der am 22. Dezember 2011 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Triumph International AG auf die Triumph International Holding GmbH gibt die Triumph International Holding GmbH gemäß § 14 SpruchG den – aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts München im Beschwerdeverfahren (Az 31 Wx 517/13) vom 21. Mai 2014 (zugegangen am 2. Juni 2014) nunmehr rechtskräftigen – Beschluss des Landgerichts München I vom 6. November 2013 (Az 5 HK 2665/12) bekannt:
„In dem Spruchverfahren
1) SdK Schutzvereinigung der Kapitalanleger e.V., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Hansgeorg Martius, Hackenstraße 7b, 80331 München
– Antragsteller –
…
gegen
Triumph International Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Gerhard Geuder, Marsstraße 40, 80335 München
– Antragsgegnerin –
…
erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichterin Batdorf und Handelsrichter Freitag nach mündlicher Verhandlung vom 25.4.2013 am 6.11.2013 folgenden Beschluss:
I. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der Triumph International AG zu leistende Barabfindung wird für die börsennotierten Aktien auf € 118,03 und für die nicht börsennotierten Aktien auf € 93,66 festgesetzt. Der jeweilige Betrag ist vom 9.2.2012 an mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen zu verzinsen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
III. Der Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie der Wert für die von der Antragsgegnerin an den gemeinsamen Vertreter der nicht selbst am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre zu erstattenden Kosten werden auf € 1.445.575,01 festgesetzt.“
München, im Juni 2014
Triumph International Holding GmbH
Die Geschäftsführung“