Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 20.07.2023:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der UBS AG vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Namen lautenden Nennbetragsaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der UBS Europe SE mit Sitz in Frankfurt am Main werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (Art. 9 Abs. 1 lit. c sublit. ii SE-VO i.V.m. §§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der UBS AG mit Sitz in Zürich und Basel, Schweiz, eingetragen im Handelsregister der Kantone Zürich und Basel-Stadt unter Registernummer CHE-101.329.561, zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 7,25 je auf den Namen lautende Nennbetragsaktie der UBS Europe SE auf die Hauptaktionärin übertragen.“