ISIN: DE0008304502 / WKN: 830450 Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 20.05.2014:
Eintragung – Squeeze-out
- Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 30. Oktober 2013 den Ausschluss von Minderheitsaktionären durch Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionärin auf die KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mbH gegen Barabfindung nach Maßgabe der §§ 327a ff. AktG beschlossen.
- Die Barabfindung beträgt nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses vom 30. Oktober 2013: – EUR 1.734,84 je Aktie mit einem Nennbetrag von DEM 300,00 und – EUR 6.939,25 je Aktie mit einem Nennbetrag von DEM 1.200,00.
- Die Barabfindung wird mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Gesellschaft fällig. Die Eintragung erfolgte am 23. April 2014, welche am 2. Mai 2014 von Amts wegen berichtigt wurde. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister wurde am 7. Mai 2014 nach Maßgabe von § 10 HGB bekanntgemacht (kostenlos abrufbar unter http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de).
- Die Aktien der Minderheitsaktionäre sind mit Wirkung zum 23. April 2014 auf die KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mbH übergegangen. Die Aktienurkunden der Minderheitsaktionäre verbriefen nunmehr nur noch den Anspruch auf Auszahlung der angemessenen Barabfindung zzgl. gesetzlicher Zinsen.