ISIN: DE0008304502 / WKN: 830450 Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 20.05.2014:
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 30.10.2013
- Die KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung mit Sitz in Uetersen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Pinneberg unter HR B 1955 EL, hat dem Vorstand der Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 31. Mai 2013 mitgeteilt, dass ihr Inhaberaktien mit einem Nennwert in Höhe von insgesamt 199.500,00 DM der Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft gehören. Dies entspricht 95 % des Grundkapitals von DM 210.000,00. Die KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung ist damit Hauptaktionärin der Uetersener Eisenbahn Aktiengesellschaft im Sinne von § 327a Absatz 1 AktG und hat verlangt, nach § 327a AktG einen Beschluss der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung herbeizuführen.
- Die KViP-Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mit beschränkter Haftung hat die Höhe der Barabfindung auf EUR 1.734,84 für eine auf einen Nennbetrag von DM 300,00 lautende Inhaberaktie und auf EUR 6.939,25 für eine auf einen Nennbetrag von DM 1.200,00 lautende Inhaberaktie festgelegt.
- Die Unterlagen nach § 327c Abs. 3 AktG können ausschließlich auf dem Postweg von der Gesellschaft bezogen werden.