ISIN: DE000A13STW4 / WKN: A13STW
Aus der Einladung der Gesellschaft zur Hauptversammlung am 04.12.2017:
Tagesordnung
1. Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem noch abzuschließenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der UNIWHEELS AG und der Superior Industries International Germany AG
(…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem noch abzuschließenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der UNIWHEELS AG als abhängigem Unternehmen und der Superior Industries International Germany AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 107708, als herrschendem Unternehmen in der Fassung des am 20. Oktober 2017 aufgestellten finalen Entwurfs wird zugestimmt. (…)
Die Superior Industries International Germany AG verpflichtet sich, den außenstehenden Aktionären der UNIWHEELS AG ab dem Geschäftsjahr der UNIWHEELS AG, in dem der Vertrag wirksam wird und für das deshalb auch der Anspruch auf Gewinnabführung der Superior Industries International Germany AG wirksam wird, für die Dauer des Vertrags einen angemessenen Ausgleich in Form einer auf die Anteile am Grundkapital bezogenen jährlichen Geldleistung (Ausgleichszahlung) zu zahlen. Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr (12 Monate) der UNIWHEELS AG für jede Aktie der UNIWHEELS AG jeweils brutto EUR 3,38 (Bruttoausgleichsbetrag). Hinsichtlich davon abzuziehender Steuern, Fälligkeit und weiterer Einzelheiten wird auf Ziffer 4 des Vertrags ergänzend Bezug genommen.
Die Superior Industries International Germany AG verpflichtet sich des Weiteren, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der UNIWHEELS AG dessen Aktien der UNIWHEELS AG gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 62,18 je Aktie (Abfindung) zu erwerben. (…)