Kapitalisierungszinssatz
Wird der Unternehmenswert nach dem Ertragswert- oder Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt, sind die künftig zufließenden finanziellen Überschüsse bzw. die erwarteten Zahlungen an die Kapitalgeber auf den Bewertungsstichtag zu diskontieren. Dazu ist ein Kapitalisierungszinssatz zu bestimmen, der sich aus einem (quasi-)risikolosen Basiszinssatz, einem Risikozuschlag und im Falle mehrphasiger Berechnungsmodelle einem Wachstumsabschlag zusammensetzt.
Der Basiszinssatz wird in der Praxis aus den von der Deutschen Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank geschätzten Zinsstrukturdaten errechnet. Ein Berechnungstool zur Bestimmung des Basiszinssatzes zu jedem frei wählbaren Bewertungsstichtag nach dem in der Praxis üblichen Verfahren bieten wir Ihnen kostenlos an. Die dafür erforderlichen Daten werden täglich aktualisiert.
Darüber hinaus wird nach dem weit verbreiteten Capital Asset Pricing Model (CAPM) der Risikozuschlag mittels einer Marktrisikoprämie unter Anpassung an die unternehmensindividuellen Risikoverhältnisse ermittelt. Die Marktrisikoprämie ergibt sich als Differenz der Renditen aus Aktien und (quasi-)risikolosen Bundesanleihen. Eine Übersicht zu Renditen aus Aktien liefert das jährlich vom Deutschen Aktieninstitut e.V. (DAI) veröffentlichte Renditedreieck.