ISIN: DE0007572406 / WKN: 757240 bzw. LG Frankfurt 3-05 O 104/12
Bestellung des gemeinsamen Vertreters Sophos Holding GmbH / Ultimaco Safeware AG
LG Frankfurt 3-05 O 104/12
Bekanntmachung vom 15.05.2013 zur Berichtigung der Veröffentlichung vom 07.05.2013:
„Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 104/12
Die Bekanntmachung vom 7.5.2013 bezieht sich auf die Bestellung des gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren gegen die Sophos Holding GmbH wegen der Angemessenheit der Abfindung für ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Utimaco Safeware AG.
Landgericht“
Bekanntmachung vom 07.05.2013:
„Landgericht Frankfurt am Main 3-5 O 104/12
In dem Spruchverfahren verschiedener Aktionäre gegen die Sophos Holdings GmbH, betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Utimaco Safeware AG
wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt
Dr. Schanz,
Ulmenstr. 22,
60325 Frankfurt am Main
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.“
Quelle: elektronischer Bundesanzeiger