ISIN DE0007572406 / WKN 757240
Aus der Bekanntmachung nach § 14 Nr. 1 SpruchG im elektronsichen Bundesanzeiger am 1. Juni 2015:
Zum Spruchverfahren nach §§ 304, 305 AktG i.V.m. §§ 1 ff. SpruchG anlässlich des im Jahre 2009 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der vormaligen Utimaco Safeware AG, vormals ansässig in Oberursel, als abhängigem Unternehmen und der Sophos Holdings GmbH, vormals ansässig in Mainz, als herrschendem Unternehmen, macht die Geschäftsführung der Utimaco GmbH hiermit den verfahrensbeendenden rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. Januar 2015 Az. 21 W 26/13 wie folgt bekannt:
„Beschluss
In dem Spruchverfahren
wegen der Angemessenheit der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Utimaco Safeware AG und Sophos Holdings GmbH vereinbarten Kompensationszahlungen…
1.
hat der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Niedenführ, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Rölike und die Richterin am Oberlandesgericht Curtius-Stollenwerk nach mündlicher Verhandlung vom 19. Dezember 2014 am 26. Januar 2015 beschlossen:
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Auf die Beschwerde der Antragstellerin zu 34) sowie die Anschlussbeschwerden der Antragsteller zu 4) bis 8), 13), 52), 55), 64) und 68) wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. März 2013 abgeändert und der Klarstellung halber unter Einbezug der Nebenentscheidungen des Beschwerdeverfahrens insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die auf Einleitung eines Spruchverfahrens gerichteten Anträge der Antragsteller zu 1), 25) und 26) werden als unzulässig verworfen.
Die Anträge der Antragsteller auf Bestimmung eines angemessenen Abfindungsbetrags für den von der Antragsgegnerin mit der Utimaco Safeware AG abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag werden zurückgewiesen.
Der angemessene Ausgleich wird auf 0,93 € vor typisierter Einkommenssteuer aber nach entrichteter Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag je Stückaktie der Utimaco Safeware AG festgesetzt.
…“