ISIN: DE0006636681 / WKN: 663668
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 30.06.2023:.
Die va-Q-tec AG (ISIN DE0006636681 / WKN 663668, die „Gesellschaft“) teilt mit, dass sämtliche Vollzugsbedingungen unter dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot („Übernahmeangebot“) der Fahrenheit AcquiCo GmbH, eine von EQT Private Equity kontrollierte Holdinggesellschaft, an die Aktionäre der Gesellschaft eingetreten sind. Nachdem das Bundeskartellamt seine Freigabe bereits am 12. Juni 2023 erteilt hatte, hat heute auch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde ihren Verzicht auf eine weitere Prüfung erklärt, wodurch das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot als freigegeben gilt. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird für den 6. Juli 2023 erwartet.
Nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots plant die Fahrenheit AcquiCo GmbH ein Delisting der Aktien der Gesellschaft mittels eines Delisting-Erwerbsangebots. Zu diesem Zweck haben die Gesellschaft und die Fahrenheit AcquiCo GmbH unmittelbar nach der heutigen Kenntnisnahme von dem Prüfungsverzicht der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde eine Vereinbarung für ein Delisting der Gesellschaft („Delisting-Vereinbarung“) abgeschlossen. Im Rahmen der Delisting-Vereinbarung wurde unter anderem vereinbart, dass die Fahrenheit AcquiCo GmbH den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots den Erwerb ihrer va-Q-tec Aktien gegen eine Barzahlung in Höhe von 26,00 Euro je va-Q-tec-Aktie anbietet. Vorbehaltlich u.a. der Prüfung der von Fahrenheit AcquiCo GmbH noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, hat die Gesellschaft ihrerseits in der Delisting-Vereinbarung zugesagt, das Delisting zu unterstützen, indem sie im Zusammenhang mit dem Delisting‑Erwerbsangebots den Widerruf der Zulassung der va‑Q‑tec-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen wird. Darüber hinaus strebt die Fahrenheit AcquiCo GmbH weiterhin den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Gesellschaft an und befindet sich in fortgeschrittenen Verhandlungen mit der Gesellschaft hierzu, wobei gegenwärtig beabsichtigt ist, dass die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu einem solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag beschließt. (…)