ISIN: DE000A3H3LL2 / WKN: A3H3LL
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 18.04.2023:
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Vantage Towers AG („Vantage Towers“) haben ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz) zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Oak Holdings GmbH („Oak Holdings“) an die Aktionäre von Vantage Towers veröffentlicht. Unabhängig voneinander empfehlen sie allen verbliebenen Vantage Towers-Aktionären, das Delisting-Erwerbsangebot anzunehmen. Der Aufsichtsrat hat die Entscheidung über die begründete Stellungnahme an einen seiner Ausschüsse delegiert.
Das Delisting-Erwerbsangebot soll die Voraussetzungen für den Rückzug von Vantage Towers von der Frankfurter Wertpapierbörse schaffen. Eine entsprechende Vereinbarung zur Absicht des Delistings haben Oak Holdings und Vantage Towers bereits am 20. März 2023 abgeschlossen.
Die Annahmeempfehlung basiert auf der unabhängigen Prüfung und eingehenden Bewertung der von der Oak Holdings veröffentlichten Delisting-Erwerbsangebotsunterlage inklusive der darin dargestellten wirtschaftlichen und strategischen Absichten von Oak Holdings in Bezug auf Vantage Towers. Die Angebotsgegenleistung von 32,00 € je Vantage Towers-Aktie halten Vorstand und Aufsichtsrat von Vantage Towers für fair und angemessen im Sinne des § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 WpÜG. Diese Bewertung wird gestützt durch das Ergebnis des Bewertungsgutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grant Thornton, welches im Zuge des beabsichtigten Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags erstellt worden ist, die Bewertung der Gegenleistung im Rahmen des vorangegangenen Übernahmeangebots, die relevanten historischen Börsenkurse und die Stellungnahmen von Aktienanalysten.
Vivek Badrinath, CEO von Vantage Towers: „Unter Berücksichtigung aller finanziellen und strategischen Aspekte des Delisting-Erwerbsangebots sind meine Vorstandskollegen und ich davon überzeugt, dass dessen Annahme im besten Interesse der Gesellschaft, ihrer Mitarbeiter, ihrer Aktionäre und anderer Stakeholder ist.”