ISIN: DE000A0TGJ55 / WKN: A0TGJ5 Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 23.12.2013 zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung auf den 30.01.2014:
Einziger Tagesordnungpunkt: Squeeze-out
- Die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH mit Satzungssitz in Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 59440, ist gegenwärtig unmittelbar mit insgesamt 4.736.621 auf den Inhaber lautenden Stückaktien am Grundkapital der VARTA AG beteiligt. Das Grundkapital der VARTA AG beträgt EUR 4.947.000,00 und ist eingeteilt in 4.947.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Damit hält die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH mehr als 95 % des Grundkapitals der VARTA AG und ist deren Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz („AktG“).
- Mit Schreiben vom 24. Oktober 2013 hat die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH das Verlangen an den Vorstand der VARTA AG gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der VARTA AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen kann.
- Mit Schreiben vom 16.12.2013 an den Vorstand der VARTA AG hat die GOPLA Beteiligungsgesellschaft mbH ihr Verlangen konkretisiert und die Barabfindung auf EUR 4,51 je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt.
Die Unterlagen nach § 327c AktG können über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.