ISIN: DE000A161002 / WKN: A16100
Aus der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Juli 2016:
A.) TAGESORDNUNG
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der VBH Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Korntal-Münchingen auf die TLF Holding AG (vormals: Skylinehöhe 86. V V AG) mit Sitz in Frankfurt am Main (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)
(…)
Vorstand und Aufsichtsrat der VBH Holding Aktiengesellschaft schlagen vor, gemäß dem Verlangen der TLF Holding AG folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der VBH Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Korntal-Münchingen werden gemäß § 62 Absatz 1 und 5 UmwG in Verbindung mit § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG gegen Gewährung einer von der TLF Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 2,36 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der VBH Holding Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.“