ISIN: DE0003304333 / WKN: 330433 – LG Berlin – Az.: 102 O 88/13 SpruchG
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 14.11.2018:
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren betreffend die Abfindung gemäß §§ 327a, 327b AktG aufgrund des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Ventegis Capital AG gibt die Berliner Effektengesellschaft AG gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 9. Februar 2016, Geschäftsnummer: 102 O 88/13.SpruchG, bekannt: (…)
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren betreffend die Abfindung gemäß den §§ 327a, 327b AktG aufgrund des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Ventegis Capital AG hat die Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin am 9. Februar 2016 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Pade und die Handelsrichter Engler und Schuster beschlossen:
1. Der Spruchverfahrensantrag der Antragstellerin zu 48. wird als unzulässig verworfen.
2. Die Anträge der weiteren Antragsteller auf Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327f AktG werden zurückgewiesen.
3. Die Antragsgegnerin hat die gerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen. Ein Ausgleich der außergerichtlichen Kosten der Verfahrensbeteiligten findet nicht statt.
4. Der Geschäftswert für die Gerichtskosten und der Gegenstandswert für die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre werden auf € 200.000,00 festgesetzt.“