ISIN DE0003304333 / WKN 330433
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 31.07.2013:
- Die ordentliche Hauptversammlung der Ventegis Capital AG, Berlin, hat am 19. Juni 2013 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Berliner Effektengesellschaft AG, Berlin, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff AktG beschlossen (Übertragungsbeschluss).
- Der Übertragungsbeschluss ist am 24.07.2013 in das Handelsregister der Ventegis Capital AG beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 57882 eingetragen worden und damit wirksam. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Ventegis Capital AG in das Eigentum der Berliner Effektengesellschaft AG übergegangen. Gemäß § 327e AktG verbriefen die Aktienurkunden bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen Anspruch auf Barabfindung.
- Die Berliner Effektengesellschaft AG hatte sich gemäß § 327b AktG verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der Ventegis Capital AG eine Barabfindung in Höhe von Euro 2,70 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie der Ventegis Capital AG, Wertpapier-Kenn-Nummer 330 433 // ISIN DE0003304333, zu zahlen.