ISIN: DE0006851603 / WKN: 685160
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 30.06.2022:
Die Verallia Packaging S.A.S. hat dem Vorstand der Verallia Deutschland AG heute mitgeteilt, dass sie die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Verallia Deutschland AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Verallia Packaging S.A.S. als Hauptaktionärin auf EUR 620,06 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Verallia Deutschland AG festgelegt hat. Die Höhe der Barabfindung wurde von der Hauptaktionärin aufgrund einer durchgeführten Unternehmensbewertung festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird durch den gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfer IVA Valuation & Advisory AG überprüft.
Die Hauptaktionärin bestätigt und konkretisiert damit ihr der Verallia Deutschland AG am 23. März 2022 übermitteltes Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG.
Der für die Übertragung erforderliche Beschluss soll in der für den 24. August 2022 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der Verallia Deutschland AG gefasst werden. Die Verallia Packaging S.A.S., deren einzige Gesellschafterin die Verallia S.A. ist, hält über ihre Tochtergesellschaften Verallia France S.A.S. und Horizon Holdings Germany GmbH über 95% der Aktien an der Verallia Deutschland AG. Die Verallia Packaging S.A.S. ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. (…)