ISIN: DE0008116609 / WKN: 811660
Aus der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 27.10.2016:
Tagesordnung:
1) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
(1) Die Vereinigte Volksbank AG mit Sitz in Sindelfingen wird im Wege des Formwechsels nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes in eine eingetragene Genossenschaft (eG) umgewandelt.
(2) Der Rechtsträger neuer Rechtsform führt die Firma Vereinigte Volksbank eG.
(3) (…)
(4) Jedes Mitglied erhält mindestens einen Geschäftsanteil an der Vereinigten Volksbank eG. Jedem Aktionär der Vereinigten Volksbank AG wird als Geschäftsguthaben bei der Vereinigten Volksbank eG der Wert der Stückaktien gutgeschrieben, mit denen er an der Vereinigten Volksbank AG als formwechselndem Rechtsträger beteiligt ist. Für jede Stückaktie schreibt die Vereinigte Volksbank eG den Wert der Stückaktie in Höhe von EUR 75,00 als Geschäftsguthaben gut. Aktionäre der Vereinigten Volksbank AG werden jeweils mit so vielen Geschäftsanteilen bei der Vereinigten Volksbank eG beteiligt, wie durch Anrechnung des Werts ihrer Stückaktien als voll eingezahlt anzusehen sind (voll eingezahlter Geschäftsanteil). (…)
(7) Die Vereinigte Volksbank AG bietet Aktionären, die gegen den Umwandlungsbeschluss in der Hauptversammlung der Vereinigten Volksbank AG Widerspruch zur Niederschrift erklären, eine Barabfindung für den Fall an, dass sie ihr Ausscheiden aus der Vereinigten Volksbank eG erklären. Das Barabfindungsangebot beträgt EUR 75,00 je Stückaktie. Das Barabfindungsangebot kann nach § 209 UmwG nur binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Genossenschaftsregister der Vereinigten Volksbank eG gemäß § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist. Ist nach § 212 UmwG ein Antrag auf Bestimmung der Barabfindung durch das Gericht gestellt worden, so kann das Angebot binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Entscheidung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist.
(…)