ISIN: DE0007629008 / WKN: 762900
Aus der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.03.2014 im elektronischen Bundesanzeiger am 05.02.2014 um 15:00 Uhr:
Tagesordnungspunkt 9: Squeeze-out
- Der GoodMills Group GmbH gehören unmittelbar mehr als 95 Prozent des Grundkapitals der VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT (Gesellschaft). Sie ist damit deren Hauptaktionär im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
- Die GoodMills Group GmbH hat mit Schreiben vom 15. Oktober 2013 verlangt, die Hauptversammlung der Gesellschaft solle über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die GoodMills Group GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen.
- Am 27. Januar 2014 hat die GoodMills Group GmbH dem Vorstand der Gesellschaft die Höhe der festgelegten Barabfindung mitgeteilt und ihr Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG wiederholt und konkretisiert. Die GoodMills Group GmbH hat die Barabfindung auf EUR 54,70 je Stückaktie der Gesellschaft festgelegt.
Die Unterlagen nach § 327c AktG können über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.