LG Hamburg – Az.: 404 HKO 175/03 / Hanseatisches OLG – Az.: 13 W 24/22
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 17.08.2023:
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Volksfürsorge Holding AG, Hamburg, gibt die Generali Deutschland AG (vormals AMB Generali Holding AG) gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 31.05.2021, Az. 404 HKO 175/03, bestätigt durch Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 25.05.2023, Az. 13 W 24/22, bekannt:
Beschluss (…)
Die Barabfindung wird auf € 699,06 je Aktie der Volksfürsorge Holding AG festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung für die Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller trägt die Antragsgegnerin.
Hinweise zur Abwicklung der Nachzahlung auf die Abfindung werden in Kürze separat bekannt gemacht. (…)