ISIN: DE000A3CSTW4 / WKN: A3CSTW
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der VOQUZ Labs AG am 12.08.2025:
(…) Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH, München, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Blitz 24-250 GmbH, Rathausufer 17, c/o Main Capital Partners GmbH, 40213 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296602, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München zu zahlenden angemessenen Barabfindung von EUR 10,57 je Stückaktie der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH mit Sitz in München (Hauptaktionär) übertragen.
Der Blitz 24-250 GmbH gehören unmittelbar Aktien der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft in Höhe von ca. 95,86 vom Hundert des Grundkapitals der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft (Stand: 27. Juni 2025). Die Blitz 24-250 GmbH ist damit Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.Die Blitz 24-250 GmbH hat ein Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die VOQUZ Labs Aktiengesellschaft gerichtet, die Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft solle über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Blitz 24-250 GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen.