ISIN: DE000A3CSTW4 / WKN: A3CSTW
Aus der Ad-hoc Mitteilung der Gesellschaft vom 02.07.2025:
Die VOQUZ Labs Aktiengesellschaft gibt bekannt, dass die Blitz 24-250 GmbH dem Vorstand der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft heute ein konkretisiertes Verlangen nach §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt hat.
Die Blitz 24-250 GmbH hält derzeit rund 95,86 % des Grundkapitals der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Blitz 24-250 GmbH hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 10,57 je Aktie der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.
Auf der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft, die voraussichtlich am 12. August 2025 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH gegen eine Barabfindung von EUR 10,57 je Aktie beschlossen werden.
Der Squeeze-out wird erst nach Zustimmung der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft und Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister wirksam.