ISIN: DE000VTG9999
Aus der Stellungnahme der Gesellschaft vom 05.09.2018:
Dr. Heiko Fischer, Vorsitzender des Vorstands der VTG Aktiengesellschaft, erklärt dazu: „Wir empfehlen unseren Aktionären, das Angebot der Morgan Stanley Infrastructure Inc. nicht anzunehmen, da die angebotene Gegenleistung den fundamentalen Wert und das zukünftige Potential von VTG nicht widerspiegelt. Zudem enthält das Angebot keine angemessene Kontrollprämie – diese ist deutlich niedriger als bei vergleichbaren Transaktionen.“
Die Empfehlung des Vorstands und Aufsichtsrats von VTG stützt sich insbesondere auf die folgenden Erwägungen:
Angebotspreis reflektiert nicht den fundamentalen Wert von VTG
Der Angebotspreis von EUR 53 je Aktie reflektiert nicht den fundamentalen Wert der Gesellschaft, den VTG als unabhängiges Unternehmen erwirtschaften kann. Dank langfristiger Erfahrung und hoher technischer Expertise ist VTG einer der Marktführer und Innovationstreiber im europäischen Waggonvermiet- und Schienenlogistikmarkt. Aufgrund eines attraktiven Marktumfelds, der Stärkung des Geschäftsmodells durch den geplanten Erwerb der CIT Rail Holdings (Europe) SAS („Nacco-Übernahme“) und der vom Unternehmen angestoßenen Digitalisierungsstrategie hat VTG hervorragende Wachstumsperspektiven. Dies ist auch in den bis zum 3. September 2018 von Analysten veröffentlichten Kurszielen reflektiert, welche bereits die Halbjahreszahlen für 2018 sowie die Fortschritte der Nacco-Übernahme berücksichtigen und auf Handelsbasis – und demnach vorbehaltlich einer Übernahme-/Kontrollprämie – zu einem Durchschnittszielkurs von EUR 58,44 kommen. Darüber hinaus impliziert der Angebotspreis einen signifikanten Abschlag zum gemäß der Ertragswertmethode ermittelten Substanzwert der VTG-Waggonflotte.
Keine übliche Kontrollprämie sowie Abschlag zu vergleichbaren M&A-Transaktionen
Der Angebotspreis enthält mit 4,3 % auf den volumengewichteten durchschnittlichen Drei-Monats-Börsenkurs zum 13. Juli 2018 – dem letzten Börsenhandelstag vor der Bekanntmachung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots – keine angemessene Kontrollprämie. Im Vergleich dazu liegt die durchschnittliche Kontrollprämie, die im Verlauf der letzten zehn Jahre für deutsche Gesellschaften mit einem Eigenkapitalwert von über EUR 1 Mrd. gezahlt wurde, bei 27 %.
Zudem liegt das Angebot deutlich unter den EBITDA-Multiplikatoren, die in den letzten Jahren bei vergleichbaren M&A-Transaktionen im angrenzenden europäischen Lokomotivvermietsektor sowie für marktführende Quasi-Infrastruktur-Unternehmen im deutschsprachigen Raum erzielt wurden.
Die vollständige Begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats von VTG ist auf der Unternehmenswebseite einzusehen:http://ir.vtg.de.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein die Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme dar.