ISIN: DE000VTG9999 / WKN: VTG999
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 12. 04.2021:
Die Warwick Holding GmbH („Warwick“), die indirekt im Eigentum von Fonds steht, die von Morgan Stanley Infrastructure Inc. verwalten und beraten werden, und einer Beteiligungsgesellschaft, die durch OMERS Infrastructure finanziert und beraten wird, hat eine Gesellschaftervereinbarung in Bezug auf die VTG Aktiengesellschaft (die „VTG AG“) mit der Joachim Herz Stiftung, der zweitgrößten Aktionärin der VTG AG, abgeschlossen. Die Gesellschaftervereinbarung dient dem Interesse der Parteien an einer stabilen und nachhaltigen Weiterentwicklung der VTG AG. Gemeinsam wollen Warwick und die Joachim Herz Stiftung basierend auf der Unternehmensstrategie der VTG AG strategische Maßnahmen durchführen, die langfristig Werte schaffen.
Die Gesellschaftervereinbarung sieht bestimmte Mitentscheidungs- und Informationsrechte der Parteien, auch hinsichtlich der Besetzung des Aufsichtsrats vor. Ferner räumt sie Warwick das Recht ein, einen Wertpapierleihvertrag mit der Joachim Herz Stiftung abzuschließen. Dieser Wertpapierleihvertrag begründet den Anspruch von Warwick zusätzlich zu der von ihr bereits gehaltenen Beteiligung von rund 81,41 Prozent an dem Grundkapital der VTG AG Eigentum an weiteren 15,00 Prozent der Aktien der VTG AG von der Joachim Herz Stiftung zu erwerben.
Nach Vollzug des Wertpapierdarlehens hält Warwick einen Anteil in Höhe von rund 96,41 Prozent des Grundkapitals der VTG AG und erfüllt damit die Voraussetzung für eine Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf sich als Hauptaktionärin gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes (Squeeze-out nach § 327a AktG).
In diesem Zusammenhang beabsichtigt Warwick in Abstimmung mit der VTG AG, die Durchführung des Squeeze-out in der zweiten Jahreshälfte 2021. Warwick plant, dass eine außerordentliche Hauptversammlung der VTG AG im September 2021 über den Squeeze-out Beschluss fassen soll und wird ein entsprechendes Übertragungsverlangen rechtzeitig der VTG AG übermitteln. Die Höhe der Barabfindung für außenstehende Aktionäre wird von einem Experten ermittelt und von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen überprüft. (…)