ISIN: DE0005081608 / WKN: 508160 bzw. LG München I 5 HK O 24402 / 13
Aus der Bekanntmachung des LG München I im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.05.2014 um 15:00 Uhr:
- Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der W.E.T. Automotive Systems AG anhängig.
- Das Landgericht hat einen gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) bestellt.