ISIN: DE000A1X3X33 / WKN: A1X3X3
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 04.10.2017:
- Vorstand und Aufsichtsrat der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft („WCM„, ISIN: DE000A1X3X33) haben sich heute mit dem Vorstand der TLG IMMOBILIEN AG über die Bedingungen eines Beherrschungsvertrags mit der TLG IMMOBILIEN AG als herrschendem Unternehmen und der WCM als beherrschtem Unternehmen geeinigt.
- Zudem wurden heute entsprechende Beschlüsse des Vorstands und Aufsichtsrats der WCM gefasst, diesen Beherrschungsvertrag mit der TLG IMMOBILIEN AG abzuschließen und eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, in der unter anderem über den Abschluss dieses Beherrschungsvertrags Beschluss gefasst werden soll.
- Der Beherrschungsvertrag sieht vor, dass den außenstehenden Aktionären der WCM für die Dauer des Beherrschungsvertrags eine jährliche Ausgleichszahlung in Form einer Garantiedividende in Höhe von EUR 0,13 brutto je WCM-Aktie abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz gewährt wird.
- Überdies soll den außenstehenden Aktionären der WCM ein Angebot auf Erwerb ihrer WCM-Aktien gegen Gewährung von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der TLG IMMOBILIEN mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 im Umtauschverhältnis von 4 neuen Stückaktien der TLG IMMOBILIEN gegen jeweils 23 WCM-Aktien unterbreitet werden („Abfindungsangebot„).
- Die Höhe der Garantiedividende und das Umtauschverhältnis für das Abfindungsangebot wurden in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Bewertung der Unternehmenswerte der TLG IMMOBILIEN AG und der WCM festgelegt.
- (…)