ISIN: DE000A1X3X33 / WKN: A1X3X3 – LG Frankfurt a. M. / Az.: 3-05 O 25/11
Aus der Mitteilung im Bundesanzeiger vom 13.07.2018:
Mehrere Aktionäre haben gegen die TLG Immobilien AG gem. § 1 Nr. 1 SpruchG Anträge auf gerichtliche Bestimmung der baren Abfindung (§ 305 AktG und gerichtliche Bestimmung des angemessen Ausgleichs (§ 304 AktG) gestellt auf Grund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages v. 6.10..2017 zwischen der TLG Immobilien AG als herrschendem und der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG als beherrschten Unternehmen.
In diesem Spruchverfahren wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: (…)
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.