Aus der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 21.06.2016:
I. Tagesordnung
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10. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main und der WGZ BANK
Die WGZ BANK und die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main („DZ BANK“), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 45651, haben am 12. April 2016 den in seinem Wortlaut im Anhang zu dieser Tagesordnung wiedergegebenen Vertrag zur Verschmelzung der WGZ BANK als übertragende Rechtsträgerin auf die DZ BANK als übernehmende Rechtsträgerin (Urkundenrolle Nr. 785/2016 des beurkundenden Notars Peter Moritz, Montabaur) geschlossen.
Der Verschmelzungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit unter anderem der Zustimmung der Hauptversammlung der WGZ BANK.
Er wurde vor der Einberufung der Hauptversammlung zum Handelsregister des Sitzes der WGZ BANK eingereicht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Verschmelzungsvertrag zwischen der DZ BANK als übernehmender Rechtsträgerin und der WGZ BANK als übertragender Rechtsträgerin vom 12. April 2016 (Urkundenrolle Nr. 785/2016 des beurkundenden Notars Peter Moritz, Montabaur) zuzustimmen.
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