Aus der Bekanntmachung im Handelsregister am 28.07.2016:
- Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 21.06.2016 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.06.2016 mit der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 45651) verschmolzen.
- Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
- Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Aus der Bekanntmachung im Handelsregister am 02.08.2016:
- Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt/Main am 29.07.2016 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.