ISIN: DE000A2TSU21
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger am 20.03.2019:
Die Voltaire Finance B.V. mit Sitz in Amsterdam (Niederlande), (die „Bieterin“) hat am 15. Februar 2019 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots (das „Übernahmeangebot“) an die Aktionäre der Wild Bunch AG mit Sitz in Berlin, („Wild Bunch AG“) zum Erwerb aller sich nicht unmittelbar im Eigentum der Bieterin befindlichen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Wild Bunch AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A2TSU21; WKN A2TSU2) (die „Bestehenden Wild Bunch Aktien“), und nach Durchführung der von der ordentlichen Hauptversammlung der Wild Bunch AG am 26. September 2018 unter Tagesordnungspunkt 12 und 13 beschlossenen Kapitalerhöhungen aller sich nicht unmittelbar im Eigentum der Bieterin befindlichen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Wild Bunch AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00, die, bis sie zum Börsenhandel zugelassen sind, unter der separaten ISIN DE000A2TSLZ0 (WKN A2TSLZ) gebucht sind (die „Neuen Wild Bunch Aktien“)
(die Bestehenden Wild Bunch Aktien und Neuen Wild Bunch Aktien zusammen die „Wild Bunch Aktien) zum Preis von EUR 2,30 je Wild Bunch Aktien veröffentlicht.
Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 15. März 2019, 24:00 Uhr (MEZ) (der „Meldestichtag“).
(…)
6. Die Gesamtzahl der Wild Bunch Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der 448.770 unmittelbar von der Bieterin zum Meldestichtag gehaltenen Wild Bunch Aktien, zuzüglich der Wild Bunch Aktien, zu deren Erwerb die durch die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gehaltenen Instrumente führen, beläuft sich auf 3.938.794 Wild Bunch Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 69,79 % des zum Meldestichtag bestehenden erhöhten Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Wild Bunch AG.
(…)
III. Weitere Annahmefrist
Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG können alle Aktionäre der Wild Bunch AG, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, dieses Angebot noch innerhalb der weiteren Annahmefrist, d.h. vom 21. März 2019, 0:00 Uhr (MEZ), bis zum 3. April 2019, 24:00 Uhr (MEZ), gemäß Ziffer 5.3 der Angebotsunterlage annehmen.