ISIN: DE000A0CAYB2 / WKN: A0CAYB
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 08.04.2016:
- Die Diebold, Incorporated mit Sitz in North Canton, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika, („Diebold, Inc.“) hat am 5. Februar 2016 die Angebotsunterlage („Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft mit Sitz in Paderborn („Wincor Nixdorf“) veröffentlicht („Übernahmeangebot“). Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 22. März 2016.
- (…)
- Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Absatz 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes begann am 30. März 2016 und wird am 12. April 2016 enden. Ordnungsgemäß eingereichte Wincor Nixdorf-Aktien werden zum Zeitpunkt des Vollzugs des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage unmittelbar von den andienenden Aktionären der Wincor Nixdorf auf die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA mit Sitz in Eschborn, Deutschland, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Diebold, Inc. („Diebold KGaA“), übertragen.
- Diebold, Inc. und die Diebold KGaA beabsichtigen, nach Vollzug des Übernahmeangebots den Abschluss eines Beherrschungsvertrags und ggf. eines Gewinnabführungsvertrags, jeweils im Sinne des § 291 Abs. 1 Aktiengesetz, zwischen der Wincor Nixdorf als beherrschter und ggf. gewinnabführender Gesellschaft und der Diebold KGaA als herrschender und ggf. gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft anzustreben und in einer Hauptversammlung der Wincor Nixdorf dem Abschluss eines solchen Unternehmensvertrags zuzustimmen. Die Diebold, Inc. soll nicht Partei dieses Unternehmensvertrags werden.