Aus der Einladung der Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am 25.05.2018:
TAGESORDNUNG
4. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg als übernehmendem Rechtsträger und der WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank mit Sitz in Münster/Westfalen als übertragendem Rechtsträger (…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Hauptversammlung stimmt dem in seinem Wortlaut als Anlage zu Tagesordnungspunkt 4 beigefügten Verschmelzungsvertrag zwischen der Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg und der WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank mit Sitz in Münster/Westfalen vom 20. März 2018 (Urkundenrollen Nummern Z 659 für 2018 und Z 658 für 2018 des beurkundenden Notars Prof. Dr. Norbert Zimmermann mit dem Amtssitz in Düsseldorf) zu.
Verschmelzungsvertrag
(…)
§ 3 Umtauschverhältnis/Gegenleistung
(1) Das Umtauschverhältnis wird auf Basis der Bewertungen für die WL BANK und die DG HYP wie folgt festgesetzt: Das Umtauschverhältnis beträgt 1:13,991 (in Worten: eins zu dreizehn Komma neunhunderteinundneunzig). Für je eine auf den Namen lautende Stückaktie der WL BANK mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der WL BANK von je EUR 512,00 werden den Aktionären der WL BANK nach näherer Maßgabe der folgenden Absätze dieses § 3 Verschmelzungsvertrag kostenfrei 13,991 (in Worten: dreizehn Komma neunhunderteinundneunzig) auf den Namen lautende, ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigte Stückaktien der DG HYP mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der DG HYP von je rd. EUR 25,7142857143 gewährt. Die Aktien der DG HYP sind vinkuliert. Wegen des Inhalts der Vinkulierungsklausel wird auf § 5 Abs. 1 des als Anlage 2 beigefügten Satzungsentwurfs verwiesen, der inhaltlich mit § 5 Abs. 1 der gegenwärtigen Fassung der Satzung der DG HYP identisch ist. (…)