Aus der Einladung der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank zu ihrer Hauptversammlung am 21.06.2016:
I. Tagesordnung
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9. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der WGZ BANK und der WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank
Die WGZ BANK als herrschendes Unternehmen und die WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank („WL BANK“), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 2868, als abhängige Gesellschaft haben am 22. April 2016 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit unter anderem der Zustimmung der Hauptversammlung der WGZ BANK. Er ist in seinem Wortlaut im Anhang zu dieser Tagesordnung wiedergegeben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. April 2016 zwischen der WGZ BANK als herrschendem Unternehmen und der WL BANK als abhängiger Gesellschaft zuzustimmen.
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