Aus der Einladung zur Hauptversammlung der XCOM AG am 03.07.2017:
Tagesordnung
7. Beschlussfassung über die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der XCOM Aktiengesellschaft mit Sitz in Willich gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß § 62 Absatz 5 Satz 1 und 8 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz auf die FinTech Group AG mit Sitz in Frankfurt am Main als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die FinTech Group AG
(…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der XCOM Aktiengesellschaft mit Sitz in Willich werden gemäß § 62 Abs. 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a Absatz 1 Satz 1 AktG gegen Gewährung einer von der FinTech Group AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 218,86 je auf den Namen lautenden Stückaktie der XCOM Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen. (…)