LG Düsseldorf – 33 O 134/17 [AktE]
Aus der Mitteilung im Bundesanzeiger am 05.02.2018:
Bei dem Landgericht Düsseldorf ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung zugunsten der ehemaligen Aktionäre der XCOM AG (AG Krefeld HRB 10340) nach der Übertragung der Aktien auf die FinTech Group) (AG Frankfurt am Main HRB 103516) anhängig.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt: (…)