ISIN: DE000A0B7EZ7 / WKN: A0B7EZ und LG Frankfurt a. M. – Az.: 3-05 O 45/16
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 11.08.2016:
In dem Spruchverfahren verschiedener Aktionäre gegen Youniq GmbH (vormals Ben BidCo AG) vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Alexander Kersting, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, Tower 185, 60327 Frankfurt am Main, betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Youniq AG wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess,
c/o Reitmaier Rechtsanwälte
Eichhornstraße 2, 97070 Würzburg
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.