ISIN: DE000A0B7EZ7 / WKN: A0B7EZ
Aus der Bekanntmachung im elektornischen Bundesanzeiger zur Hauptversammlung am 10.12.2015:
Beschlussfassung zu TOP 6:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der YOUNIQ AG mit Sitz in Frankfurt am Main werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz auf die Corestate BEN BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 99284, als Hauptaktionärin der YOUNIQ AG gegen Gewährung einer von der Corestate BEN BidCo AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1,70 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der YOUNIQ AG übertragen.“
…
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind sämtliche zugänglich zu machenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.youniq-group.de/investor-relations/hauptversammlung.html abrufbar und können ferner in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt am Main, eingesehen werden.