ISIN: DE000A11QU78 / WKN: A11QU7
Aus einer Ad-hoc Mitteilung der Gesellschaft vom 22.08.2018:
- Der Vorstand der Zapf Creation AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der Zapf Creation AG in den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse zu kündigen (Delisting).
- Gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse kann der Antragsteller, hier die equinet Bank AG, die Einbeziehung von Wertpapieren unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen kündigen. Ein entsprechendes Kündigungsschreiben wird im Auftrag der Zapf Creation AG zeitnah von der equinet Bank AG an die Baden-Württembergische Wertpapierbörse versendet.
- Die Einbeziehung der Aktien der Zapf Creation AG in den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse bedeutet für die Gesellschaft einen nicht unbeachtlichen administrativen Aufwand und bindet in erheblichem Umfang Managementressourcen. Zudem entstehen der Gesellschaft durch die Einbeziehung nicht unerhebliche Kosten. Der lediglich geringe wirtschaftliche Nutzen der Einbeziehung in den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse vermag den damit verbundenen Aufwand nicht mehr zu rechtfertigen.
- Nach den Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse wird die Kündigung auf der Webseite der Börse (www.boerse-stuttgart.de) veröffentlicht. Bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihre Aktien im Freiverkehr der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse zu handeln.